Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf so genannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten, Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, Zuschuss zum Mittagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Schulen entscheiden nicht über Anträge, sie können nur Angaben bescheinigen oder bestätigen. Die Leistungen müssen im Jobcenter oder beim Fachdienst Soziale Angelegenheiten beantragt
werden.
Einen Überblick erhalten Sie auf der Webseite des Landkreises
Waldeck Frankenberg.